Um eine Kontamination der Viehbestände und damit der Produkte tierischen Ursprungs durch radioaktive Teilchen zu verhindern, werden die Landwirte vom Krisenstab über die Maßnahmen informiert, sobald der Alarm ausgelöst wird.
Folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:
- nach Möglichkeit das Vieh - in erster Linie die Milchkühe - in die Ställe zurückbringen;
- die Bestände an Heu- und Silofutter für die Viehfütterung benutzen.