Alarmstufen
Der VIGILAT-Plan funktioniert als Analyse der terroristischen Gefahr, bei der Verfahren zur Bewertung der Bedrohung und Identifizierung von Schwachstellen kombiniert werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht, in jeder Situation die geeignete VIGILNAT-Position zu bestimmen.
Der Plan ist in vier Alarmstufen eingeteilt, die den jeweiligen Bedrohungen zugeordnet werden. Die Alarmstufe wird auf Vorschlag der Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) festgelegt und von der Regierung mitgeteilt.
Alarmstufe „1” (entspricht der Bedrohungsstufe SCHWACH)
- gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung möglich, aber unwahrscheinlich ist;
- erfordert keine speziellen Maßnahmen außer den bereits bestehenden, dauerhaften Maßnahmen.
Alarmstufe „2” (entspricht der Bedrohungsstufe MITTEL)
Aktuell gültige Alarmstufe
- gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist;
- besteht in der Erhöhung der Wachsamkeit für reale, aber noch undefinierte Bedrohungen;
- löst die Umsetzung vorübergehender Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen unterschiedlichen Ausmaßes aus, ohne das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben übermäßig einzuschränken.
Alarmstufe „3” (entspricht der Bedrohungsstufe HOCH)
- gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist;
- führt zu einer Verstärkung der Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen und kann zeitlich begrenzt werden;
- kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt werden, wenn eine punktuelle Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen von Nöten ist.
Alarmstufe „4” (entspricht der Bedrohungsstufe SEHR HOCH)
- gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung konkret und unmittelbar ist oder wenn im Staatsgebiet bereits Terrorakte verübt wurden;
- beinhaltet die Mobilisierung aller verfügbaren Einsatzkräfte und die Ergreifung besonders restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung und zum schnellen und koordinierten Eingreifen bei Angriffen;
- kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt werden, wenn eine punktuelle Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen von Nöten ist und zeitlich begrenzt werden.
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