Schutzmaßnahmen

Der Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU) im Falle eines nuklearen Unfalls sieht 4 wesentliche Schutzmaßnahmen vor, die je nach Schwere der Situation vom Krisenstab (Cellule de crise) angeordnet werden können.

Bei jeder Maßnahme werden die betroffenen Akteure, deren Rolle sowie die einzuleitenden Maßnahmen spezifiziert.

Die 4 wesentlichen im Plan vorgesehenen Schutzmaßnahmen sind

  1. Schutzsuche der Bevölkerung in Häusern und Gebäuden;
  2. Einnahme von Kaliumiodidtabletten;
  3. Evakuierung der Bevölkerung;
  4. Kontrolle, Schutz und Nutzung von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Produkten und Vieh.

Es sind zudem besondere Pläne vorgesehen für:

  • Krankenhäuser;
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen;
  • Schulen;
  • die Verkehrsführung;
  • die Wasserbewirtschaftung.

 

Die Anwendung einer Schutzmaßnahme hängt vom Referenzniveau der Strahlendosis ab, das die Messung der biologischen Auswirkungen ionisierender Strahlen ermöglicht.

 

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