Akteure und Verwaltungsorgane

Der CBRN Notfallplan kann nur ausgelöst werden wenn Alarmstufe 3 oder Alarmstufe 4 des VIGILNAT Notfallplans ausgerufen ist und eine terroristische Bedrohung mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Substanzen konkret und unmittelbar ist oder wenn im Staatsgebiet bereits solche Terrorakte verübt wurden. 

 

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