Alarmstufe 3
Die Alarmstufe 3 wird ausgerufen, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist. Sie entspricht der Bedrohungsstufe HOCH.
Diese Stufe führt zu einer Verstärkung der Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen und kann zeitlich begrenzt werden. Sie kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt werden, wenn eine punktuelle Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen von Nöten ist.
Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (GCT)
Sobald die Regierung die Alarmstufe 3 ausruft, wird die Gruppe für die Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) folgendermaßen zusammengesetzt:
- Hochkommissar für nationale Sicherheit als Vorsitzender der GCT,
- Generaldirektor der Polizei,
- Direktor des luxemburgischen Nachrichtendienstes,
- Direktor des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS),
- Direktor der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung,
- Direktor der Gesundheitsbehörde,
- Direktor der Krisenkommunikationsstelle,
- Generalstabschef der Armee,
- Generalstaatsanwalt,
- Staatsanwalt von Luxemburg,
- ein Vertreter des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel,
- ein Vertreter des Ministeriums der Justiz,
- ein Vertreter des Ministeriums für innere Angelegenheiten.
Kontrollstelle zur Bewertung der terroristischen Bedrohung (CEMT)
Ab Alarmstufe 3 wird die Bedrohung von der Kontrollstelle zur Bewertung der terroristischen Bedrohung (Cellule d’évaluation de la menace terroriste, CEMT) beurteilt, welche aus dem Nachrichtendienst (Service de renseignement de l’État), der Polizei/Antiterror-Einheit sowie dem Staatsanwalt von Luxemburg besteht. Sie untersteht der Verantwortung des Staatsanwalts von Luxemburg.
Gemeinsamer operativer Kommandoposten
Es wird ein gemeinsamer operativer Kommandoposten (PC) aktiviert. Er setzt sich aus der Polizei, der Armee, der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung und dem Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps zusammen.
Den Vorsitz des Kommandopostens führt die Polizei. Seine Aufgabe besteht in der operativen Koordination und Kontrolle der taktischen Verantwortlichen, die vor Ort berufen werden und für die Ausführung des Systems zur Überwachung, zum Schutz und zur Rettung im Hinblick auf die Erreichung der strategischen Ziele zuständig sind.
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