Alarmstufe 4

Alarmstufe 4 gilt, wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung konkret und unmittelbar ist oder wenn im Staatsgebiet bereits Terrorakte verübt wurden. Sie entspricht der Bedrohungsstufe SEHR HOCH.

Diese Stufe beinhaltet die Mobilisierung aller verfügbaren Einsatzkräfte und die Ergreifung besonders restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedrohung und zum schnellen und koordinierten Eingreifen bei Angriffen.

Es werden außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahmen getroffen, anhand derer äußerst sensible Situationen oder Kontexte gehandhabt werden können. Alarmstufe 4 kann zeitlich begrenzt werden. Sie kann für das gesamte Staatsgebiet oder einen begrenzten geografischen Bereich bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche erklärt werden, wenn eine punktuelle Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen von Nöten ist. Ziel dieser Maßnahmen ist die Minderung der Auswirkungen der terroristischen Aktivitäten und die schnelle Wiederherstellung des Normalzustands.

Kontrollstelle zur Bewertung der terroristischen Bedrohung (CEMT)

Die Kontrollstelle zur Bewertung der terroristischen Bedrohung besteht aus dem Nachrichtendienst, der Polizei/Antiterror-Einheit sowie dem Staatsanwalt von Luxemburg. Sie nimmt eine Bewertung der terroristischen Bedrohung vor. Der Vorsitzende der CEMT spricht sich mit dem HCPN bezüglich der dem Vorsitzenden des Krisenstabs zu liefernden Informationen ab. Sie untersteht der Verantwortung des Staatsanwalts von Luxemburg.

Gemeinsamer operativer Kommandoposten

Es wird ein gemeinsamer operativer Kommandoposten (PC) aktiviert. Er setzt sich aus der Polizei, der Armee, der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung, des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS), einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, dem HCPN und einem Vertreter der Stelle für Kommunikation und Information zusammen.

Den Vorsitz des Kommandopostens führt die Polizei. Seine Aufgabe ist die operative Koordination und Kontrolle der taktischen Verantwortlichen, die vor Ort berufen werden und für die Ausführung des Systems zur Überwachung, zum Schutz und zur Rettung im Hinblick auf die Erreichung der strategischen Ziele zuständig sind.

Krisenstab (CC)

Der Krisenstab (Cellule de crise, CC) wird vom Premierminister aktiviert und vom Hochkommissar für nationale Sicherheit einberufen, sobald die Regierung eine Anhebung auf Alarmstufe 4 beschließt bzw. im Falle einer bevorstehenden oder eingetretenen Krise.

Der Krisenstab setzt sich mindestens aus folgenden Personen zusammen:

  • dem Hochkommissar für nationale Sicherheit,
  • dem Generaldirektor der Polizei,
  • dem Direktor des luxemburgischen Nachrichtendienstes,
  • dem Direktor des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS),
  • dem Direktor der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung,
  • dem Direktor der Krisenkommunikationsstelle,
  • dem Direktor der Gesundheitsbehörde,
  • dem Generalstabschef der Armee,
  • dem Generalstaatsanwalt,
  • einem Vertreter des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel,
  • einem Vertreter des Ministeriums der Justiz,
  • einem Vertreter des Ministeriums für innere Angelegenheiten.

Unter der Leitung der Regierung trifft der Krisenstab die strategischen Entscheidungen, um sämtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und ihrer Auswirkungen bzw. zur Wiederherstellung des Normalzustands einzuleiten und zu koordinieren. Er bereitet die anstehenden Entscheidungen vor und legt sie der Regierung zur Genehmigung vor.

Die Mitglieder des Krisenstabs können sich von ihren Vertretern unterstützen bzw. vertreten lassen. Der Krisenstab kann entsprechend den Umständen erweitert werden und insbesondere durch CBRN-Fachkräfte sowie durch Vertreter anderer betroffener ministerieller Abteilungen, Verwaltungen und Dienststellen ergänzt werden.

Der Krisenstab ist während der gesamten Dauer der Krise bis zur Wiederherstellung des Normalzustands tätig.

„Operative“ Stelle

Der Krisenstab kann eine „operative“ Stelle (Cellule opérationnelle, CO) u. a. mit der Ausführung, Umsetzung und Beaufsichtigung der angeordneten Maßnahmen und Handlungen beauftragen.

Stelle für Kommunikation/Information (CCI)

Die Stelle für Kommunikation/Information (Cellule communication/information, CCI) ist mit der Kommunikation und Information der Medien und Bürger beauftragt. Für die horizontale Koordinierung der Organisation der externen Kommunikation ist die Krisenkommunikationsstelle zuständig.

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