Notfallplan "Energieausfall"

Der Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU) bei Ausfall der Energieversorgung legt die Maßnahmen der Regierung im Falle eines erheblichen Zwischenfalls, der einen bedeutenden Ausfall der Energieversorgung zur Folge hat, oder eines schwerwiegenden Angriffs auf die Energieversorgungssysteme (Strom und Gas) des öffentlich- und/oder privatrechtlichen Sektors fest.

Die konkreten Maßnahmen werden zu gegebener Zeit von den für die nationale Sicherheit zuständigen Behörden beschlossen, der Öffentlichkeit bekanntgegeben und von den zuständigen Behörden und Dienststellen umgesetzt.

Ziele

Der „Notfallplan Energieausfall” wurde am 30. April 2015 vom Regierungsrat verabschiedet und verfolgt folgende Ziele:

  • die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen;
  • die Präventiv- und Schutzmaßnahmen festzulegen;
  • die Verfahren zur Alarmierung im Notfall einzuführen.

Im Hinblick auf die Vielzahl von möglichen Zwischenfällen, die unterschiedliche Auswirkungen und Folgen haben können, gibt der Notfallplan den für seine Ausführung zuständigen Behörden und Personen die nötigen Instrumente an die Hand, um angemessen und flexibel auf die Ereignisse reagieren und die Bürger bzw. die betroffenen Sektoren, ihre lebenswichtigen Interessen und die nationalen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich schützen zu können.

Für die Ausführung des Plans, der unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la protection nationale, HCPN) erarbeitet wurde, sind der Premierminister und der Minister für Wirtschaft zuständig.

Alle anderen Ministerien, Behörden und staatlichen Stellen müssen unter Einsatz aller verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zusammenarbeiten.

 

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