Application GouvAlert- Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "Zentrum für Informationstechnologien des Staates" ist bemüht, ihre mobilen Applikationen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese mobilen Applikationen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RAAM Version 1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige dekorative Bilder (Bilder SVG) werden von assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert
  • Die Logos verfügen über keine geeignete Alternative.
  • Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
  • Geografische Koordinaten werden vom Screenreader nicht gut wiedergegeben.
  • Manche Aufzählungslisten können von den assistiven Technologien nicht immer als solche identifiziert werden.
  • Auf manchen Seiten ist die Rangordnung der Titel ungeeignet.
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf (Kennzeichnung der Schaltflächen, Bereich und Position des Fokus, Slider der Rubrik „Hilfe“).
  • Einige Schaltflächenbeschriftungen werden von assistiven Technologien nicht korrekt wiedergegeben (insbesondere die Schaltflächen für die Rückkehr zur Startseite und zum Öffnen der Einstellungen).
  • Bei Seitenwechseln werden die Titel nicht immer angekündigt.
  • Die Eingabefelder für die Verwaltung der Einstellungen haben keine hinreichend eindeutige Bezeichnung. 
  • Die App ist im Querformat nicht verfügbar.
  • Die Zoomfunktion für Texte hat auf einigen Seiten keine Wirkung oder einige Texte werden abgeschnitten.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

Alle interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen in barrierefreier digitaler Form bereitgestellt werden. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen mobilen Applikationen mit den im RAAM 1 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Zentrum für Informationstechnologien des Staates".

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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